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Deutscher
Restrukturierungs- und
Insolvenzgerichtstag e.V.

Die Vereinigung für Recht und Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Der dritte Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag wird am 19./20. September 2024 in Erfurt stattfinden.

Er beschäftigt sich mit den Themen:

NACHLESE ZUM ZWEITEN DEUTSCHEN RESTRUKTURIERUNGS- UND INSOLVENZGERICHTSTAG AM 28./29.09.2023

Frühbucherrabatt bis zum 30. April 2023!

Herzlich willkommen auf der Webseite des
Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.

Die Vereinigung für Recht und Praxis der
Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Hier können Sie mitreden, mitdiskutieren und sich einbringen in allen Fragen rund um Unternehmenskrisen, Sanierungen, Restrukturierungen und Insolvenzen.   

Ein an den Erfordernissen 21. Jahrhunderts und des wirtschaftlichen, wie digitalen Wandels orientiertes Restrukturierungs- und Insolvenzrecht verlangt, dass alle Akteure sich einbringen können und insbesondere die betroffenen und/oder von Insolvenz bedrohten Unternehmen über die Möglichkeiten insolvenzrechtlich orientierter Verfahren umfassend objektiv informiert werden und zugleich die Chance erhalten, sich mit ihren wirtschaftlichen Interessen in Rechtsprechung und Gesetzgebung einzubringen.

Die vorwiegend im Insolvenzgeschehen tätigen Verbände und Vereinigungen leisten dazu wertvolle Arbeit, organisieren sich jedoch vor allem entlang der Interessen der jeweiligen Berufsgruppen und formulieren diese auch entsprechend aus. Während die Akteure des Insolvenzgeschehens, Gerichte, Verwalter und Verbände die Entwicklung des Insolvenzrechts auch im Eigeninteresse beeinflussen, finden die Gesamtinteressen der potenziellen Gläubiger vielfach ebenso wenig Berücksichtigung finden wie die gesamtwirtschaftlichen Folgen.

Dokumente

Hier finden Sie Dokumente, wie z.B. die Satzung und den Gründungsaufruf des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.

Mitglied werden

Mitglieder können alle interessierte Personen werden. Unternehmen und Behörden, sowie Verbände können Fördermitglieder werden.

Vorstand

Der Geschäftsführer, der Vorstand und die Mitglieder des Vorbereitungsausschusses (Deputation) stellen sich vor.