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Mitglied werden

Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.

Mitgliedsantrag

In Anerkennung der Satzung des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. – Vereinigung für Recht und Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz in der Fassung vom November 2021, beantrage ich hiermit die Fördermitgliedschaft oder die Vollmitgliedschaft in der als gemeinnützig anerkannten Vereinigung.

Vollmitglieder:

Vollmitglieder können alle volljährigen, an der Insolvenzwissenschaft und der Insolvenzpraxis interessierte Personen sein. Sie leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Justizangehörige 50,- € /Jahr und für alle anderen 150,- € /Jahr.

Fördermitglieder:

Juristische Personen sowie Behörden und Verbände können Fördermitglieder werden. Sie leisten jährlich einen Förderbetrag von mindestens 1.000,- €
In Anerkennung der Satzung des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. in der Fassung vom September 2021 beantrage ich hiermit die Vollmitgliedschaft in der als gemeinnützig anerkannten Vereinigung.
In Anerkennung der Satzung des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. in der Fassung vom September 2021 beantrage ich hiermit die Fördermitgliedschaft in der als gemeinnützig anerkannten Vereinigung.
Den als Spende steuerlich absetzbaren Beitrag in der oben genannten Höhe ermächtige ich den Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. von dem nachfolgend angegebenen Konto abzubuchen.
Datenschutz Sie können das Formular nur absenden, wenn Sie die Datenschutzbestimmungen akzeptieren, die hier einsehbar sind: Datenschutzbestimmungen. Hinweis: Der Inhalt des Formulars wird sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.

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