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Workshops

Workshops 2025

Digital-Seminare für Rechtspfleger und Richter im Insolvenzrecht

13. Februar 2025 von 11 – 13 Uhr
 
Anforderungen an den schlüssigen Vortrag des Antragstellers im Vergütungsfestsetzungsver-fahren und gerichtliche Hinweispflichten nach § 139 ZPO

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Obwohl der BGH schon seit vielen Jahren den notwendigen Inhalt eines schlüssigen Vortrags im Vergütungsfestsetzungsverfahren bestimmt und vorgegeben hat, halten sich sehr viele Antragsteller nicht an diese Kriterien und sehr viele Gerichte fordern einen entsprechend konkretisierten Sachvortrag auch nicht ein, sondern setzten Vergütung gleichwohl auf einer unkonkreten oder gar unschlüssigen Grundlage fest. Die Referenten erläutern die Anforderungen der Rechtsprechung im Detail und anhand von Beispielen und zeigen die gerichtlichen Möglichkeiten auf, einen entsprechenden Sachvortrag mit den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des § 139 ZPO bzw. anhand von gerichtlichen Leitlinien durchzusetzen.

15. Februar 2025 von 9:30 – 12:30 Uhr
 
Geltendmachung von Masse- und Insolvenzforderungen und masseunzulängliche Verfahren

Referent: RiBGH aD Prof. Dr. Gerhard Pape

Zielgruppe: Richter und Rechtspfleger

Beschreibung: Der Workshop beschäftigt sich mit der Abgrenzung zu unpfändbaren Ansprüchen des Schuldners und Aus- und Absonderungsrechten sowie Neuverbindlichkeiten des Schuldners. Weiterhin wird die Abgrenzung von Masseverbindlichkeiten zu (nachrangigen) Insolvenzforderungen mit Fallbeispielen besprochen. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anmeldung von Insolvenzforderungen werden ebenso beleuchtet wie das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit. Schließlich erfolgt ein Blick auf RSB-Versagungsverfahren bei angezeigter Masseunzulänglichkeit.

10. April 2025 von 11 – 13 Uhr
 
Die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters und anderer Verfahrensbeteiligter

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Festsetzung der Vergütung in der Eigenverwaltung ist trotz einer inzwischen erfolgten ausdrücklichen Regelung weiterhin in vielen Einzelheiten ungeklärt und mit Unsicherheiten behaftet, auch und gerade im Hinblick auf Altverfahren. Den „richtigen“ Umgang mit einer angemessenen Festsetzung legen die Referenten im Einzelnen dar und geben Tipps für die gerichtliche Praxis. Daneben befasst sich das Digitalseminar mit den Vergütungen des Sonderinsolvenzverwalters, des Nachlassinsolvenzverwalters aber auch den vergütungsrechtlichen Fragen in der Privatinsolvenz und den Festsetzungskriterien bei der Erwirtschaftung von Sondermassen.

6. Mai 2025 von 09:30 – 12.30 Uhr
 
Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzverfahrensrecht für Richter

Referent: RiAG (stVDirAG) Dr. Stephan Beth, M.C.L.

Zielgruppe: Richter

Beschreibung: Das Online-Seminar stellt ausgewählte aktuelle Entscheidungen zum Insolvenzverfahrensrecht mit Schwerpunkt im Eröffnungsverfahren vor, ordnet diese ein und weitet den Blick für die zugrunde liegenden Rechtsprobleme und deren Lösung.

13. Juni 2025 von 11 – 13 Uhr
 
Die Gesamtwürdigung im Festsetzungsverfahren

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Gesamtwürdigung ist ein wesentlicher Faktor bei der Festsetzung einer angemessenen Vergütung und bereitet auch heute noch vielen Gerichten erhebliche Schwierigkeiten, sodass die „richtige“ Anwendung regional sehr stark variiert bis hin zur Nichtanwendung der Vorgaben des BGH. Das birgt für die Festsetzenden erhebliche Risiken, die bei Beachtung der entsprechenden Kriterien vermieden werden können. Die Referenten stellen die abschließende Gesamtwürdigung im Kontext des Festsetzungsverfahrens vor und erläutern anhand von Praxisbeispielen die „richtige“ Anwendung und Umsetzung.

8. Oktober 2025 von 11 – 13 Uhr
 
Offener Workshop zu vergütungsrechtlichen Fragen in der Praxis

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Alexander Tobias Knapp

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Im Rahmen dieses Workshops werden aktuelle Fragen zum Vergütungsrecht aus dem Kreis der Teilnehmer im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer können ihre Fragen oder auch praktische Fälle entweder vorab den Referenten übermitteln oder auch direkt im Rahmen diese Workshops stellen. Die Referenten selbst werden anhand von praktischen Fällen typische und immer wieder vorkommende Fehler in der Antragstellung aufgreifen und in der Diskussion mit den Teilnehmern einer „richtigen“ Lösung zuführe, aber auch den Blick auf Bereiche des Antrages werfen, die auf den ersten Blick wenig problematisch erscheinen. Zugleich sollen auch Wege aufgezeigt werden, wie man auf Seiten der Gerichte im hektischen Arbeitsalltag zügig zu angemessenen Entscheidungen kommen kann.

28. Oktober 2025 von 10:00 – 12:00 Uhr
 
Einsteigerworkshop: Die Prüfung des Verbraucherinsolvenzformularsatzes

Referent: RiAG (stVDirAG) Dr. Stephan Beth, M.C.L.

Zielgruppe: Richter

Beschreibung: Das Online-Seminar richtet sich an Dezernatseinsteiger. Dargestellt wird die richtige Prüfung der amtlichen Verbraucherinsolvenzformulare im Spannungsfeld von übertriebenem Formalismus und problematischer Großzügigkeit. Daneben erhalten die Teilnehmer praktische Tipps zum Umgang mit häufig auftretenden Problemstellungen.

2. Dezember 2025 von 12:00 – 14:00 Uhr
 
§ 850 c Abs. 6 ZPO und aktuelle Praxisfragen für Rechtspfleger

Referent: Dipl.-RPfl. Lars Hosbach (AG Fulda)

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Welche Chancen und Probleme ergeben sich bei der Anwendung von § 850 c Abs. 6 ZPO? Wie kann die Unterhaltspflicht beider Elternteile im Rahmen der Ermittlung des schuldnerischen pfändbaren Einkommens zutreffend und praktikabel erfolgen? Der Workshop soll hierzu Lösungswege anbieten und für die teilnehmenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eine Gelegenheit zum bundesweiten Austausch über weitere aktuelle Themen ermöglichen. Diese Themen können die Teilnehmer in der Videokonferenz gerne einbringen oder auch vorab einreichen. Eine lebhafte Diskussion ist ausdrücklich erwünscht.