Workshops
Workshops 2023
Digital-Workshops für Rechtspfleger und Richter im Insolvenzrecht
Schwerpunkt der Workshops im Jahr 2023 ist das Vergütungsrecht. Die Fortbildungen richten sich daher vor allem an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Spätestens seit der 2022 veröffentlichten empirischen Doktorarbeit von Dr. Philipp Sahrmann („Praxis der Zu- und Abschläge bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters“) sind die bis dahin nur „gefühlten“ Mängel und Probleme bei der Vergütungsfestsetzung durch die Insolvenzgerichte in Deutschland nach einer softwaregestützten Auswertung von mehr als 1 Mio. Festsetzungsbeschlüssen auch empirisch belegt und sie zeigen ein überaus bedenkliches Bild. Nahezu 80 % aller veröffentlichten Festsetzungsbeschlüsse entsprechen nicht den rechtlichen Standard, sodass nicht einmal die Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt werden. Die meisten Beschlüsse werden zudem ohne zwingend notwendigen Tatbestand abgesetzt und auch bei den Begründungen ist objektiv feststellbar, dass die durchaus komplexe höchstrichterliche Rechtsprechung in der Praxis weitgehend unbeachtet bleibt. Das birgt für alle Beteiligten massive haftungsrechtlichen Probleme, zeigt aber zugleich auch, dass die inzwischen eingetretene Komplexität des Vergütungsrechts in der Praxis nicht wirklich angekommen ist und angewandt wird.
Die Workshops werden folgendermaßen gegliedert:
Das gerichtliche Festsetzungsverfahren für Vergütungen in Insolvenzverfahren
Voraussetzungen und Probleme
Termin: 23. Mai 2023 von 14 – 16.30 Uhr
Die Dokumente sind passwortgeschützt. Den Teilnehmern des Workshops ist das Passwort per e-Mail bekanntgegeben worden.“
Die „richtige“ Bestimmung der Berechnungsgrundlage im Festsetzungsverfahren
Termin: 19. September 2023 von 14 – 16.30 Uhr
Die Dokumente sind passwortgeschützt. Den Teilnehmern des Workshops ist das Passwort per e-Mail bekanntgegeben worden.“
Als Referenten stehen renommierte Vergütungsrechtler zur Verfügung:
- Dr. Hans Haarmeyer, dessen Kommentar „Haarmeyer/Mock, InsVV“ inzwischen in der 6. Auflage vorliegt und zu den Standardkommentaren in diesem Rechtsgebiet gehört,
- RA Dr. Frank Thomas Zimmer, der ebenfalls durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen ist, insb. den in zweiter Auflage vorliegenden Kommentar „Zimmer, InsVV“ und das Standardwerk zur Insolvenzbuchhaltung „Zimmer, Insolvenzbuchhaltung“.