Workshops
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Digital-Workshops für Rechtspfleger und Richter im Insolvenzrecht
In § 2 der Satzung des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. (DRIT) ist das Ziel definiert, die Aus- und Fortbildung von Personen, zu deren Berufsbild die Beschäftigung mit Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts gehört, zu fördern. Der DRIT bietet daher ohne Gewinnerzielungsabsicht und in Zusammenarbeit mit derzeit zwölf Justizministerien der Länder Workshops für Rechtspfleger und Richter an.
Das Insolvenzrecht stellt aufgrund seiner Komplexität und des beständigen Wandels der Rechtsgrundlagen gerichtliche Entscheider vor besondere Herausforderungen. Folgerichtig bestimmt das Gesetz für Richter und Rechtspfleger besondere Anforderungen an die fachliche Kompetenz (§ 18 Abs. 4 S. 2 RPflG, § 22 Abs. 6 S. 2 GVG). Die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die im Insolvenzrecht tätigen Rechtspfleger und Richter gestaltet sich aus vielfältigen Gründen aber schwierig.
Im Rahmen einer auf die Fehlerschwerpunkte konzentrierten Aus- und Weiterbildung sollen die Entscheider bei den Insolvenzgerichten Handlungsanleitungen und einen Überblick über die maßgebenden aktuellen Praxisthemen und Probleme erhalten. Durch die Beschränkung auf typische, abgrenzbare Fragestellungen können gezielt vorhandene Schwachstellen in der Bearbeitung beseitigt werden.
Der DRIT bietet daher digitale Workshops über die Videokonferenz-Plattform WebEx an. Die Workshops dauern jeweils maximal 3 Stunden und erfordern keine Präsenz der Teilnehmer. An den einzelnen Workshops nehmen maximal 150 Personen teil.
Anmeldungen erfolgen grundsätzlich über die von den jeweiligen Bundesländern kommunizierten Kanäle. Bei Fragen steht aber auch die Geschäftsstelle des DRIT gerne zur Verfügung ([email protected]).