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Fördermitglieder

Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.

Fördermitglieder

Juristische Personen sowie Behörden und Verbände können Fördermitglieder des DRIT e.V. werden (§ 3 der Satzung). Durch eine Fördermitgliedschaft können Sie einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des DRIT leisten, der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen und europäischen Insolvenz- und Sanierungsrechts. Fördermitglieder sind nicht beitragspflichtig und fördern den Verein durch finanzielle oder geldwerte Zuwendungen im Wert von kalenderjährlich mindestens 1.000 €.

Eine Fördermitgliedschaft kann hier beantragt werden:

Wir bedanken uns sehr bei unseren bisherigen Fördermitgliedern: