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Workshops

Workshops 2026

Digital-Seminare für Rechtspfleger und Richter im Insolvenzrecht

26. Januar 2026 von 9:30 – 12:30 Uhr

Grundzüge des Insolvenzrechts für die spruchrichterliche Praxis

Referenten: RiAG (stVDirAG) Dr. Stephan Beth und RiBGH aD Prof. Dr. Gerhard Pape

Zielgruppe: Zivilrichter an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Beschreibung: Der Workshop beschäftigt sich mit den Grundzügen des Insolvenzrechts, die für die spruchrichterliche Praxis von besonderer Bedeutung sind. Nach einem kurzen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens wird die Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters näher beleuchtet und auf Fragen der Unterbrechung des Zivilprozesses eingegangen. Sodann erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Insolvenzanfechtungsrecht.

11. Februar 2026 von 10 – 12 Uhr

Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters/Sachwalters

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Berechnungsgrundlage bildet das Grundgerüst jeder Festsetzung im Vergütungsrecht, an ihr orientieren sich auch potenzielle Zu- und Abschläge und zusammen stellen sie den systematischen Kern jeder vergütungsrechtlichen Betrachtung dar. Die Art und Weise der „richtigen“ Bestimmung der Berechnungsgrundlage steht daher im Mittelpunkt dieses Workshops, ebenso werden typische Fehler aber auch bewusst verfälschende Faktoren vorgestellt und differenziert betrachtet.

16. März 2026 von 9:30 – 12:30 Uhr

Kapitalaufbringung und -erhaltung

Referent: RiBGH aD Prof. Dr. Markus Gehrlein  

Zielgruppe: Richter/Rechtspfleger

Beschreibung: Das Seminar befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, die in allen Insolvenzverfahren sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für die Berater von Gesellschaftern und Geschäftsführern von großer Bedeutung sind. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder Kapitalerhaltung Ansprüche gegen Gesellschafter bestehen. Diese können ferner unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung haften.

15. April 2026 von 10 – 12 Uhr

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des (vorläufigen) Sachwalters, des Sonder- und des Nachlassinsolvenzverwalters sowie in speziellen Verfahrenskonstellationen

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Festsetzung der Vergütung für das Eröffnungsverfahren und in der Eigenverwaltung ist trotz einer inzwischen erfolgten gesetzlichen Regelung weiterhin in vielen Einzelheiten ungeklärt und mit Unsicherheiten behaftet, auch und gerade im Hinblick auf Altverfahren. Den „richtigen“ Umgang mit einer angemessenen Festsetzung legen die Referenten im Einzelnen dar und geben Tipps für die gerichtliche Praxis. Daneben befasst sich das Digitalseminar mit den Vergütungen des Sonderinsolvenzverwalters, des Nachlassinsolvenzverwalters aber auch den vergütungsrechtlichen Fragen in der Privatinsolvenz und den Festsetzungskriterien bei der Erwirtschaftung von Sondermassen.

4. Mai 2026 von 10 – 12 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzverfahrensrecht für Richter

Referent: RiAG (stVDirAG) Dr. Stephan Beth, M.C.L.     

Zielgruppe: Richter

Beschreibung: Das Online-Seminar stellt ausgewählte aktuelle Entscheidungen zum Insolvenzverfahrensrecht mit Schwerpunkt im Eröffnungsverfahren vor, ordnet diese ein und weitet den Blick für die zugrunde liegenden Rechtsprobleme und deren Lösung.

10. Juni 2026 von 10 – 12 Uhr

Das Zu- und Abschlagssystem des § 3 InsVV: Dogmatik, Angemessenheit, Beispiele, Vergleichsrechnungen und Gesamtwürdigung 

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Zu- und Abschläge sind der untrennbar mit dem Vergütungsrecht verbundene flexible Kern, der jedoch in der Praxis immer wieder zu großen Problemen führt, sowohl auf der Seite der Antragsteller als auch auf der Seite des festsetzenden Gerichts, ebenso wie die vielfach vorzunehmenden Vergleichsrechnungen. Die Gesamtwürdigung ist zudem ein wesentlicher Faktor bei der Festsetzung einer angemessenen Vergütung und bereitet auch heute noch vielen Gerichten erhebliche Schwierigkeiten, sodass die „richtige“ Anwendung regional sehr stark variiert bis hin zur Nichtanwendung der Vorgaben des BGH. Die Referenten stellen die verschiedenen Themenkreise im Kontext des Festsetzungsverfahrens vor und erläutern anhand von Praxisbeispielen die „richtige“ Anwendung und Umsetzung.

5. August 2026 von 10 – 12 Uhr

Die Festsetzung der Vergütung durch das Insolvenzgericht
(Voraussetzungen, Verfahren, Begründung)

Referent: Prof. Dr. Hans Haarmeyer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Festsetzung der Vergütung in Insolvenzverfahren gehört zu den besonders sensiblen und sehr herausfordernden Aufgaben im gerichtlichen Alltag. Letztlich wird verlangt, das Verfahren und die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters mit seiner persönlichen und sachlichen Infrastruktur zu gewichten und vergütungsrechtlich zu bewerten. Wegen der enorm großen Unterschiedlichkeit der Vergütungsparameter, insbesondere der maßgebenden Berechnungsgrundlagen, sind Vergleichsparameter nur selten vorhanden.  Einzig und allein gesichert ist, dass der Antrag schriftlich einzureichen und zu begründen ist.  Alle weiteren Anforderungen an einen schlüssigen, entscheidungsfähigen Antrag sind im Verlauf der Jahre durch die Rechtsprechung weiterentwickelt und konkret definiert worden. Gleichwohl finden sich in der Praxis immer wieder völlig unzureichend begründete Anträge, die mitunter auch kritiklos von Gerichten beschieden werden.

16. September 2026 von 10 – 12 Uhr

Offener Workshop zu aktuellen und praktischen Fragen rund um Vergütung und deren Festsetzung

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und N.N.

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Im Rahmen dieses Workshops werden aktuelle Fragen zum Vergütungsrecht aus dem Kreis der Teilnehmer im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer können ihre Fragen oder auch praktische Fälle entweder vorab den Referenten übermitteln oder auch direkt im Rahmen diese Workshops stellen. Die Referenten selbst werden anhand von praktischen Fällen typische und immer wieder vorkommende Fehler in der Antragstellung aufgreifen und in der Diskussion mit den Teilnehmern einer „richtigen“ Lösung zuführen, aber auch den Blick auf Bereiche des Antrages werfen, die auf den ersten Blick wenig problematisch erscheinen. Zugleich sollen auch Wege aufgezeigt werden, wie man auf Seiten der Gerichte im hektischen Arbeitsalltag zügig zu angemessenen Entscheidungen kommen kann.…

7. Oktober 2026 von 10 – 12 Uhr

Der Sonderinsolvenzverwalter: Notwendigkeit, Bestellung, Aufgabenkreis und Vergütung

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Der Sonderinsolvenzverwalter ist ein Insolvenzverwalter im vergütungsrechtlichen Sinne. Die Insolvenzordnung jedoch regelt weder explizit das Instrumentarium des Sonderinsolvenzverwalters noch dessen Vergütung, die verfahrensbezogen höchst differenziert festgesetzt werden muss. Ein Sonderverwalter deckt meist nur einen Teilaspekt des Insolvenzverfahrens in seiner Tätigkeit ab. Dabei kann sich seine Tätigkeit auf einen bestimmten Sachverhalt reduzieren oder auch nur einen Teil der Masse oder aber gar nur einen Schadensersatzbetrag umfassen. Entsprechend differenziert hat auch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung zu erfolgen, die im Mittelpunkt dieses Workshops steht.

3. November 2026 von 12 – 14 Uhr

Aktuelle Praxisfragen für Rechtspfleger / Bericht des Insolvenzverwalters

Referent: Dipl.-RPfl. Lars Hosbach (AG Fulda)               

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Der Workshop soll für die teilnehmenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eine Gelegenheit zum bundesweiten Austausch über aktuelle Themen schaffen. Diese Themen können die Teilnehmer in der Videokonferenz gerne einbringen oder auch vorab einreichen. Die Teilnehmer werden daneben den Bericht des Insolvenzverwalters näher betrachten: Reicht es diesen einfach nur „z.d.A.“ zu nehmen oder steckt da mehr drin? Welche Risiken birgt der Bericht? – Eine lebhafte Diskussion ist ausdrücklich erwünscht.

2. Dezember 2026 von 10 – 12 Uhr

Sondermassen im Insolvenzverfahren: Definitionen, Anwendungsbeispiele und vergütungsrechtliche Besonderheiten

Referenten: Prof. Dr. Hans Haarmeyer und RA Dr. Frank Thomas Zimmer

Zielgruppe: Rechtspfleger

Beschreibung: Die Frage der vergütungsrechtlichen Bildung und Berücksichtigung separierter Sondermassen ist bis zur Entscheidung des BGH v. 09.10.2014 – IX ZR 140/11 nicht Gegenstand von Rechtsprechung und Literatur gewesen. Das Thema wurde regelmäßig nur diskutiert im Zusammenhang mit Sonderinsolvenzverwaltungen. Obwohl weder für die Generierung von Ansprüchen aus den §§ 92, 93 InsO noch aus den §§ 171, 172 HGB die InsVV oder gar die InsO eigenständige Regelungen vorsehen, besteht seit der BGH-Entscheidung Einigkeit darüber, dass der Insolvenzverwalter für die sich mit der Gewinnung von Sondermassen verbindende Mehrtätigkeiten angemessen zu vergüten ist. Im Workshop werden alle sich mit der Bildung von Sondermassen ergebenden Problemkreise dargestellt und praxisgerechten Lösungen zugeführt.