Skip to content

Mitgliedschaft

Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.

Mitgliedschaft

Vollmitglieder des Vereins können alle volljährigen, praktisch oder wissenschaftlich am Restrukturierungs- oder Insolvenzrecht interessierten natürlichen Personen werden. Sie leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Derzeit beträgt er für Justizangehörige 50 € /Jahr und für alle anderen 150 € /Jahr.

Daneben können Behörden, Körperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Fördermitglieder leisten einen jährlichen Förderbetrag von mindestens 1.000 €/Jahr.